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Ernst und Rosa von Dombrowski-Stiftungsfondspreis 2024

wird in der Höhe von insgesamt € 5.000,00 für Musik (Komposition) ausgeschrieben.

Die Arbeiten dürfen noch nicht veröffentlicht worden sein. Die Bewerber:innen müssen der Steiermark durch Herkunft, Aufenthalt oder ihr Werk besonders verbunden sein. Die Gründe, weshalb durch die Teilnahme den Stiftungskriterien entsprochen wird, sind anzuführen (nähere Angaben siehe unter www.dombrowski-stiftung.at).

Alle zeitgenössischen Stilrichtungen sind möglich. Die Werklänge ist mit 10 Minuten zu beschränken.
Jede/r Bewerber:in kann nur ein Werk einreichen, jedoch ist die Angabe über sonstiges kompositorisches Schaffen (Werkverzeichnis) erwünscht.

Die Bewerbungen sind an den

Ernst und Rosa von Dombrowski-Stiftungsfonds, 8010 Graz, Hofgasse 5

zu senden und müssen bis spätestens 1. April 2024 einlangen.

Den Arbeiten sind die persönlichen Daten der Bewerber:in bzw. Lebenslauf und allfälliger künstlerischer Werdegang in einem verschlossenen Kuvert beizulegen. Beilage und Arbeiten haben ein gemeinsames Kennwort zu tragen. Allfällige Texturen zu den Einreichungen sind ohne Angabe des Autors jeweils direkt den Werken beizufügen. Die Mitgabe eines Tonträgers ist wünschenswert, aber nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz der eingereichten Arbeiten verbleibt beim Preisbewerber:in. Für die eingereichten Arbeiten wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.

Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Gegen ihre Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.